Juristischer Erfolg für DMG im chinesischen Markenrecht

DMG ist nicht nur ein Unternehmen, sondern auch eine eingetragene Marke. Eine Marke, auf die sich unsere Kunden verlassen und die für zuverlässige Premiumqualität aus Hamburg steht.

Darüber hinaus ist DMG auch Eigentümer und exklusiver Lizenznehmer verschiedener weiterer Marken, Handelsnamen und Designs im Dentalbereich.

Diese Marken, die wir für die Kommunikation unserer Produkte und Dienstleistungen verwenden, werden von Verbrauchern weltweit erkannt – was sie für DMG äußerst wertvoll und schützenswert macht. Umso mehr freuen wir uns über die jüngsten DMG Erfolge in markenrechtlichen Auseinandersetzungen.

Innovation Icon – exklusiv von DMG

Das DMG Markenportfolio umfasst unter anderem auch die Marke „ICON“. Das Dentalmedizinprodukt Icon ist die innovative DMG Lösung für die mikroinvasive Infiltrationsbehandlung. Die Infiltrationstherapie ermöglicht das frühzeitige Stoppen von Approximal-Karies ebenso wie die ästhetische Behandlung von White Spots auf den Glattflächen. Ohne Bohren, ohne unnötigen Verlust von Zahnsubstanz.

Die Marke „ICON“ ist eine national und international eingetragene Marke, unter anderem in der Volksrepublik China, die durch DMG und unsere verbundenen Unternehmen kommerziell genutzt wird. Die Verhinderung einer Verwässerung der Marke „ICON“ ist entscheidend für unseren geschäftlichen Erfolg und liegt im vitalen Interesse von DMG. Es ist daher unser unternehmerisches Bestreben, die Marke Icon in offiziellen Markenverfahren zu verteidigen.

Zahlreiche Erfolge in China

DMG hatte in letzter Zeit überdurchschnittlichen Erfolg bei der Einreichung von Markenwidersprüchen und Nichtigkeitsklagen in China gegen Markenanmeldungen Dritter. Diese hatten ähnliche oder teilweise ähnliche oder identische Waren mit einem zahnmedizinischen Bezug beansprucht. Einige Beispiele, bei denen die chinesischen Markenbehörden aufgrund der vorteilhaften Markenregistersituation, unserer rechtlichen Argumentation auf Grundlage unserer älteren Markenrechte sowie durch Vorlage von Verwendungsnachweisen zugunsten von DMG entschieden haben, betrafen Bezeichnungen, die unserer Marke “ICON“ ähnlich sind. Zum Beispiel: „ICAN“, „ICONNY“, „IKIN“, „IKOD“, „IKOEN“ „ICOR, EIKON Health“ – um nur einige positive rechtliche Entscheidungen zugunsten von DMG zu nennen, die nicht älter als ein Jahr sind.

Das juristische Ergebnis:

Die Markenanmeldungen für Waren mit zahnmedizinischem Bezug, die wir mit unserem Widerspruch rechtlich angefochten hatten, wurden teilweise von Amts wegen gelöscht.

Damit konnte sich DMG hier erfolgreich durchsetzen und beweisen, dass „ICON“ in China einen hohen Bekanntheitsgrad genießt und auch rechtlich als unterscheidungskräftige Marke wichtig ist, die wir gewissenhaft vor einer Verwässerung schützen.

Unsere Kunden können sich also auch weiterhin sicher sein: DMG Produkte stehen für Premium-Dentallösungen „Made in Germany“.