Wir freuen uns daher, gerade eine erfolgreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Abgrenzung mit einem namensähnlichen tschechischen Unternehmen erzielt zu haben.
„DMG Medical“ muss sich umbenennen
Die Firma DMG Medical aus Tschechien vertreibt Nahrungsergänzungsmittel. Damit ist sie zwar kein direkter Wettbewerber, bewegt sich aber in dem Bereich, der für unsere Wortmarke „DMG“ geschützt ist.
Nachdem wir in Tschechien Klage gegen DMG Medical eingereicht hatten, haben wir uns nun wie folgt gerichtlich verglichen:
Die Firma DMG Medical hat sich im Rahmen eines sogenannten Court Settlement Agreements verpflichtet, eine Namensänderung vorzunehmen. Sie wird sich und die gesamte Struktur so „re-branden“, dass die Bezeichnung DMG und/oder ähnliche Namenskennungen aus dem Unternehmensnamen, der Website-Domain und dem tschechischen Handelsregister verschwinden. Für diese Umstellung hat das Unternehmen ab Vertragsabschluss ein Jahr Zeit.
Unsere Kunden können damit also weiterhin sicher sein: Wo im medizinisch-pharmazeutischen Bereich DMG draufsteht, sind dentale Premium-Lösungen aus Hamburg drin.